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Krankenkassenzulassung für Yoga-Kurse erhalten

ZPP Zertifizierung für Yogalehrer | Voraussetzungen & Anleitung

ZPP Krankenkassenzulassung für Yoga-Kurse

Wenn du davon träumst, als Yogalehrer die Krankenkassen-Anerkennung zu bekommen und deine Leidenschaft für Yoga in professioneller Hinsicht ausleben möchtest, dann bist du hier genau richtig.


Die ZPP (Zentrale Prüfstelle für Prävention) entscheidet, wenn es darum geht, Yoga-Kurse als präventive Maßnahme von den Krankenkassen anerkennen zulassen. Ich erkläre dir in diesem Beitrag die Voraussetzungen für die Erlangung der Krankenkassenzulassung für Yoga-Kurse.


Inhaltsverzeichnis:



Was ist die ZPP überhaupt?


ZPP steht für „Zentrale Prüfstelle Prävention“ und ist eine unabhängige Institution, die im Rahmen des Präventionsgesetzes 2015 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe besteht darin, die Qualität und Wirksamkeit von präventiven Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Dies umfasst unter anderem Kurse und Konzepte, die darauf abzielen, die Gesundheit der Teilnehmer zu erhalten und zu verbessern.

Für Yogalehrer bedeutet dies, dass sie ihre Kurse und Konzepte bei der ZPP zur Prüfung einreichen müssen, um eine Anerkennung als präventive Maßnahme zu erhalten. Bevor jedoch die Inhalte und Methoden des Kurses geprüft werden können, muss deine fachliche Qualifikation als Yogalehrer vorliegen.

Hast du die Anerkennung als Kursleitung von der ZPP erhalten und es wurden deine Kurse zertifiziert, können die Teilnehmer von den Krankenkassen einen Zuschuss erhalten. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an der ZPP.


Vorteile einer Zertifizierung

Die Zertifizierung als Hatha-Yogalehrerin bei der ZPP bringt einige Vorteile mit sich. Der wichtigste Vorteil besteht darin, dass deine Kurse von den Krankenkassen als präventive Maßnahme anerkannt werden. Dadurch haben Teilnehmer die Möglichkeit, die Kosten für deine Yoga-Kurse von ihrer Krankenkasse teilweise erstattet zu bekommen. Dies erhöht die Attraktivität deiner Kurse und macht sie finanziell erschwinglicher für eine breitere Zielgruppe.

Die ZPP-Zertifizierung stellt außerdem eine Art Qualitätssiegel dar. Indem deine Hatha-Yogakurse von der ZPP geprüft und anerkannt werden, können deine Teilnehmer sehen, dass du bestimmte Qualitätsstandards erfüllt. Das schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit und erhöht deine Chancen als Yogalehrer erfolgreich zu sein.

Ein weiterer Vorteil der ZPP-Zertifizierung ist die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Krankenkassen oder anderen Institutionen im Gesundheitswesen. Du kannst Kooperationen eingehen und außerdem werden deine Kurse im Gesundheitsportal der Krankenkasse angezeigt. Das ist unbezahlte Werbung und du erreichst viele Versicherte, die bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. In Deutschland sind das ca. 73 Millionen.

Als anerkannte Kursleitung kannst du mit anderen Präventionsanbietern zusammenarbeiten und es können sich vielfältige Perspektiven eröffnen.


ZPP-Zertifizierung – Voraussetzungen


Schritt 1: Krankenkassenzulassung als Yogalehrer beantragen


Als Yogalehrer musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um bei der ZPP anerkannt zu werden. Du musst eine fundierte Ausbildung abgeschlossen haben und sie muss den Richtlinien des Leitfadens für Prävention, herausgegeben von der Prüfstelle, entsprechen.


Wenn du dich für eine Yoga-Ausbildung interessierst und jetzt schon weißt, dass danach die Krankenkassenanerkennung bekommen möchtest, solltest du darauf achten, dass die Schule von der ZPP anerkannt ist oder zumindest die geforderten Qualitätskriterien erfüllt.


Das musst du vorweisen, um die Krankenkassenzulassung zu bekommen:


1. Eine abgeschlossene Hatha-Yoga-Ausbildung, die mindestens 480 h in mind. 2 Jahren an einer Schule umfasst. Auf deinem Zertifikat sollte Hatha-Yogalehrer stehen.


2. Im Ausbildungs-Curriculum muss ein zeitlicher Bezug zur Yoga-Ausbildung stehen und die Inhalte müssen nach den Richtlinien des Präventionsleitfadens unterrichtet worden sein.


3. Eine staatl. anerkannte Berufsausbildung oder ein Studium war bisher Grundvoraussetzung, um als Yoga-Kursleitung anerkannt zu werden.

Die Kriterien zur Zertifizierung wurden geändert und so ist es jetzt möglich, auch ohne staatl. anerkannte Berufsausbildung oder Studium die Anerkennung als Yoga-Kursleitung zu bekommen.


4. 200 h Kursleitererfahrung, wenn du eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast, das keinen medizinischen oder sozialen Aspekt hat. Nach den neuen Kriterien musst du auch ohne staatl. anerkannte Berufsausbildung bzw. Studium den Nachweis der 200 h Kursleiter-Erfahrung erbringen. Die 200 h Kursleitererfahrung kannst du erst nach abgelegter Yoga-Prüfung sammeln.


Des Weiteren musst du zusätzlich nachweisen:


- Du musst nachweisen, dass du ein Gewerbe als Yogalehrer angemeldet hast oder die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt gemeldet wurde.


- Bist du zum Beispiel bei einem Fitness-Studio angestellt oder unterrichtest an der VHS, musst du den sog. Arbeitgebernachweis mit einreichen.


- Unterrichtest du auf selbstständiger Basis und hast einen Raum angemietet, musst du den Mietvertrag vorlegen.


Das sind die Grundvoraussetzungen, die du unbedingt erfüllen musst und an die du dich strikt halten musst, denn schon beim kleinsten (Form-)Fehler wirst du von der ZPP abgelehnt.

Wichtig ist, dass du auf eine evtl. Nachforderung der ZPP reagierst.


Die Zentrale Prüfstelle für Prävention schreibt genau, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen, um die Yoga Krankenkassenanerkennung zu bekommen. Solltest du es nicht schaffen innerhalb von 10 Tagen zu reagieren, kannst du die Zertifizierung einfach wieder neu beantragen, wenn du die Unterlagen zusammen hast.

Die Prüfung deiner Qualifikation bei der ZPP ist kostenlos.


Du hast mind. 480 h Yoga-Ausbildung, aber keine ZPP-Anerkennung bekommen? Ich habe die Möglichkeit, Vorbildungen aus Yogaausbildungen und Yogafortbildungen anzurechnen. Mit meiner Weiterbildung kannst du Yogalehrer mit Kassenzulassung werden (unter bestimmten Voraussetzungen mit Nachweis der 200 h Kursleiter-Erfahrung mit allen notwendigen Unterlagen!). Interesse? Dann setze dich hier schnell mit mir in Verbindung


Schritt 2: Zertifizierung der Yoga-Kurse beantragen


Nachdem du die Yoga Krankenkassenanerkennung hast, kannst du deine Präventionskurse zur Zertifizierung einreichen.


Für die Prüfung von Standard-Präventionskursen benötigst du folgende Unterlagen:


- Stundenverlaufsplan mit Angabe von Einheiten und Dauer des Kurses. Es müssen mindestens 8 Einheiten sein von mindestens 45 Minuten Dauer. Für jede Einheit musst du das Thema nennen sowie exakt den Ablauf der Einheit und zu jeder Phase das Thema, das Ziel, die Inhalte und die Organisationsform.


- Ein Übungsblatt, das die Übungen aus dem Stundenverlaufsplan zeigt und das du deinen Teilnehmern zur Verfügung stellst. So können sie die Übungen zu Hause wiederholen und selbst üben.


Wenn du Mitglied in einem Berufsverband für Yogalehrer bist, bekommst du nach der Ausbildung die Unterlagen für Präventionskurse evtl. zur Verfügung gestellt. Erkundige dich am besten bei deiner Ausbildungsschule.


Die Erstellung der Stundenverlaufspläne kostet eine Menge Zeit und Aufwand. Mit meinen vorgefertigten Plänen kannst du diesen Schritt einfach überspringen und dich voll und ganz auf den Yoga Unterricht konzentrieren.


Sie sind bereits von der ZPP zertifiziert und ich kann sie flexibel an deine Bedürfnisse anpassen.


Deine Zeit ist wertvoll, deshalb möchte ich dich bei der Zertifizierung von Yoga Präventionskursen unterstützen. Mit meinen vorbereiteten Unterlagen kannst du ganz einfach einen Standardkurs zur Zertifizierung beantragen.


ZPP Krankenkassenzulassung für Yoga-Kurse


Wie zertifiziere ich mich im Portal der ZPP als Hatha Yoga Kursleitung?


Hier kommt eine Kurzanleitung:


1. Registrierung mit Benutzernamen und Passwort

2. Kontaktdaten eintragen

3. Mit „Kompetenz prüfen“ im Account für "Kursleitung" startest du die Krankenkassenzulassung als Yogalehrer

4. Im Dokumentenarchiv lädst du alle erforderlichen Dokumente hoch

- Zertifikat der Ausbildung als Hatha Yogalehrer

- Curriculum der Ausbildung mit zeitlichem Bezug zur Ausbildung

- Abschluss staatl. anerkannter Ausbildungsberuf oder Studium

- Evtl. 200 h Kursleiter-Erfahrung (wenn du keinen staatl. anerkannten Berufsabschluss oder Studium im medizinischen oder sozialen Bereich hast)

- Nachweis des Steuerberaters, Gewerbeanmeldung oder Bestätigung der Finanzbehörde, dass du deine Yoga Tätigkeit gemeldet hast

- Evtl. einen Mietvertrag, wenn du Räume angemietet hast (für Nachweis 200 h Kursleiter-Erfahrung)

- Evtl. Arbeitgeber-Nachweis, wenn du Yogastunden in Betrieben, VHS o.ä. unterrichtet hast


Liste zertifizierter Ausbildungen


Es gibt eine Vielzahl von Institutionen, die Yoga-Ausbildungen anbieten. Wenn du dich für eine qualitativ hochwertige Ausbildung interessierst, solltest du einen Blick auf diese Organisationen werfen:



Diese Institute bieten eine solide Grundlage für die Yogalehrer Ausbildung und sind bei der ZPP zertifiziert.


Aber auch wenn du keine Ausbildung bei diesen Organisationen absolviert hast, gibt es die Möglichkeit, dass du trotzdem die Krankenkassenzulassung bekommen kannst. Melde dich gern bei mir und wir besprechen, wie du trotzdem bei der ZPP als Yoga Kursleitung anerkannt wirst.



Tipps rund um die Zulassung


Die Zertifizierung bei der ZPP kann manchmal eine echte Herausforderung sein, aber mit einigen bewährten Strategien kannst du den Prozess erleichtern. Hier sind ein paar Tipps, die dich auf dem Weg zur ZPP-Zertifizierung unterstützen:


· Prüfe genau, ob dein Yoga-Zertifikat als Hatha-Yogalehrer ausgestellt ist

· Notiere dir die Dauer deiner Ausbildung

· Suche dein Abschlusszeugnis für die Berufsausbildung oder Studium heraus

· Notiere dir die Dauer deiner Berufsausbildung/Studium

· Lege dir die Gewerbeanmeldung bereit, die Bestätigung vom Steuerberater oder fordere vom Finanzamt eine Bestätigung an, dass du eine freiberufliche Tätigkeit gemeldet hast.

· Registriere dich im Portal der Zentralen Prüfstelle für Prävention

· Lade dir im ZPP-Portal unter "Nutzerhilfen" die notwendigen Dokumente herunter und fülle sie entsprechend der Anforderungen genau aus


Du hast noch Fragen oder brauchst Unterstützung? Dann komm gerne auf mich zu!


ZPP Krankenkassenzulassung für Yoga-Kurse

Wie lange dauert der Prozess?


Wenn du alle Unterlagen eingereicht hast und den Prüfprozess eingeleitet hast, brauchst du erst einmal Geduld. Die ZPP prüft die Unterlagen innerhalb von 10 Tagen. Manchmal dauert es auch etwas länger.


Bekommst du dann eine E-Mail, dass deine Qualifikation anerkannt wurde, ist alles prima und du kannst anschließend Yoga Präventionskurse zur Zertifizierung einreichen.


Hat die Zentrale Prüfstelle jedoch eine Nachforderung (was wirklich häufig vorkommt), musst du genau lesen, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen. Bei Fragen helfen auch immer gern die Mitarbeiter der ZPP. Du kannst dich per Mail an sie wenden oder du rufst persönlich an. Die Telefonnummer findest du im Impressum ihrer Website (kleiner Geheimtipp).


Und wenn ich von der ZPP abgelehnt werde?


Sollten die Unterlagen immer noch nicht ausreichen und du „abgelehnt“ werden, nur keine Panik. Du kannst deine Qualifikation jederzeit wieder zur Prüfung einreichen. Die ZPP prüft deine Kompetenz kostenlos. Auch mehrmals, falls es auch beim zweiten Anlauf nicht klappt.


Ich helfe dir mit meinem Expertenwissen und Tipps, wie auch du deine Qualifikation anerkennen lassen kannst. Schreibe mir bitte eine Nachricht an info@virtuelle-assistentin-fuer-yoga.de und ich melde mich bei dir.



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