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Krankenkassen-Anerkennung für Hatha-Yoga
Die Zentrale Prüfstelle für Prävention akzeptiert nur Anträge von Yoga-Lehrenden, die eine 480 -Std.-Ausbildung zusammenhängend an einer Schule über mind. 2 Jahre absolviert haben.
Ich biete eine Nachqualifizierung an, damit du die Anerkennung als Yoga-Kursleitung bei der ZPP beantragen kannst.
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Teilnehmende, die bereits eine oder mehrere Yoga-Ausbildungen mit mind. 480 Std. erfolgreich absolviert haben, erhalten ein Yoga-Zertifikat über 480 Std. Dies ist eine der Voraussetzungen, um eine ZPP-Anerkennung zu erhalten.
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Die weiteren Informationen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung bei der ZPP findest du hier.
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Bitte vereinbare einen Termin mit mir, damit ich dich individuell beraten kann.
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