top of page
Krankenkassen-Anerkennung für Hatha-Yoga
Die Zentrale Prüfstelle für Prävention akzeptiert nur Anträge von Yoga-Lehrenden, die eine 480 -Std.-Ausbildung zusammenhängend an einer Schule über mind. 2 Jahre absolviert haben.
Ich biete eine Nachqualifizierung an, damit du die Anerkennung als Yoga-Kursleitung bei der ZPP beantragen kannst.
Teilnehmende, die bereits eine oder mehrere Yoga-Ausbildungen mit mind. 480 Std. erfolgreich absolviert haben, erhalten ein Yoga-Zertifikat über 480 Std. Dies ist eine der Voraussetzungen, um eine ZPP-Anerkennung zu erhalten.
Die weiteren Informationen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung bei der ZPP findest du hier.
Bitte vereinbare einen Termin mit mir, damit ich dich individuell beraten kann.
bottom of page