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Wie wäre es, wenn du die Krankenkassenzulassung als Kursleiterin für deine Hatha Yoga Kurse bekommst?

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Webinar zur Anerkennung bei der

Zentralen Prüfstelle Prävention

Erfahre im Webinar, wie du mit mind. 480 h Ausbildung und ohne

staatl. anerkannten Abschluss im medizinischen oder pädagogischen Beruf die Krankenkassenzulassung als Kursleiterin bekommst.

Kundenstimme:

Status: ANERKANNT 

Hallo liebe Susanne,
es hat geklappt. Yuhe !!

Andreas, Yogalehrer und Heilpraktiker

Yogalehrerinnen wollen die Krankenkassenzulassung, aber machen dann einen großen Fehler ...
 

Sie glauben, dass sie die falsche Ausbildung gemacht haben oder die Bürokratie hindert sie daran, die Qualifikation bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention zur Prüfung einzureichen.

Kommt dir das bekannt vor:

- Du hast deine Qualifikation schon einmal zur Prüfung eingereicht, aber die Unterlagen waren falsch oder nicht vollständig?

 

- Die ZPP hat Unterlagen nachgefordert?

- Du hast die Frist verpasst, um die Unterlagen nachzureichen?

 

- Deine Qualifizierung wurde abgelehnt?

- Du hast weder Zeit noch Lust die Qualifikation wieder einzureichen?

Mit der Krankenkassenzulassung bist du automatisch bei den Krankenkassen gelistet und die Teilnehmer kommen über die Krankenkasse zu dir. Du wirst besser gebucht und weiterempfohlen. Für Unternehmen kannst du Hatha Yoga in der betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten.

Die Voraussetzungen für die Krankenkassenzulassung sind:

  • mind. 480 h Yogalehrer Ausbildung

  • staatl. anerkannter Berufsabschluss

  • mind. 200 h Kursleitererfahrung (ohne medizinisch oder pädagogisch staatl. anerkanntem Berufsabschluss)

  • Bestätigung vom Finanzamt, Steuerberater, Mietvertrag oder Gewerbeanmeldung (nur wenn 200 h Kursleitererfahrung nachgewiesen werden muss)

  • Nachweis des Arbeitgebers für geleistete Stunden, falls für VHS o.ä. unterrichtet wurde (Kursleitererfahrung)

  • Evtl. Bestätigung der Ausbildungsschule zum Fachpersonal

  • Evtl. Bestätigung über eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Ausbildungsleitung
     

Wie würde sich dein Yoga Business ändern, wenn du anerkannte
Kursleiterin bei den Krankenkassen bist?

Dein Yoga Angebot ist bei den Krankenkassen gelistet

Qualitätssiegel für dein Kursangebot

 

Kursteilnehmer finden dein Angebot im Portal für Gesundheitskurse

Du bekommst mehr Teilnehmer

Du wirst weiterempfohlen

Du kannst mehr Einzelunterricht geben

Workshops/Retreats werden besser gebucht

Du verdienst mehr Geld

Webinar Inhalte zur ZPP-Anerkennung

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  • Unterschied von Kursleitung und Kursanbieter

  • Mindestvoraussetzungen der Ausbildungsmodule gem. Leitfaden (mind. 480 h Ausbildung)

  • Tabelle der Kursleitererfahrung erstellen

  • Bestätigung Fachpersonal

  • Mitgliedsbestätigung Berufsverband

  • Staatl. anerkannter Berufsabschluss

  • Bestätigung über selbstständige Tätigkeit als Yogalehrerin

  • Prüfung der Qualifikation einleiten

Nachricht von Sabine nach der Anerkennung als Kursleitung:

Liebe Susanne,
wie cool! Es hat geklappt. Ich hatte nicht mehr daran geglaubt.

Sabine, Yogalehrerin

Melde dich jetzt zum Webinar am
16. Juni 2023, 19.00 - 20.00 Uhr an:

Frühbucherpreis bis 31.05.2023, 23:59 Uhr

39 EURO
 (statt 79 EURO)

Hari OM, ich bin Susanne - Expertin für die Zertifizierung bei der ZPP

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Zertifizierte Yogalehrerin (+ 800 h BDY/EYU)

 

Meine Ausbildung im öffentlichen Dienst macht es mir leicht die bürokratischen Anforderungen zu erfüllen. Schon für die Yogakolleginnen in der Ausbildung war und bin ich Ansprechpartnerin, wenn es um die ZPP geht.

 

Ich habe bereits mehrere Yogalehrerinnen und Yogalehrer bei der Zertifizierung unterstützt und bei allen wurde die Ausbildung von der ZPP anerkannt.

Noch Fragen?

Falls du noch eine Frage hast, schreibe mir eine E-Mail:

info@virtuelle-assistentin-fuer-yoga.de

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